Was ändert sich für Hörgeräte-Träger durch das Urteil des BSG von Dezember 2009?

5. Juli 2010 Netzwerk, Wissenswertes2 Minutes

Veranstaltung des Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) am 3.7.2010 in Hamburg

Vorweg: Diese Veranstaltung wurde vom DSB sehr kurzfristig geplant, so dass eine Ankündigung im Bds-aktuell leider nicht möglich war.

Trotz sommerlicher Hitze waren ca. 25 Interessierte anwesend. Der DSB war mit Stephan Wilke von der Geschäftsstelle als Referent vertreten. Moderiert wurde die Veranstaltung von Bettina Grundmann.

Stephan Wilke berichtete zunächst über die sozialpolitischen Aktivitäten des DSB, u.a. im Gemeinsamen Bundesausschuss. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden http://www.g-ba.de). Der DSB bemüht sich um eine neue Festbetragsstruktur für Hörgeräte und die Aufnahme von FM-Anlagen in den Leistungskatalog der GKV.

Die Stellungnahme des DSB zu dem Urteil des Bundessozialgerichts wurden bereits in den Bds-aktuell-Ausgaben 03/04 und 05/06 2010 wiedergegeben. Zu beachten ist, dass das Gericht die Festbetragsregelung nicht generell, sondern nur für einen Personenkreis für nicht anwendbar erklärt hat, nämlich solche, die an Taubheit grenzend schwerhörig sind. Die Richter betonen ausdrücklich, dass das verordnete Hörgerät nicht lediglich eine Verbesserung des Sprachverstehens, sondern möglichst eine Angleichung an das Hörvermögen gesunder Menschen bewirken soll.

In der Diskussion nach dem Referat wurde deutlich, dass es viele Fragen und Unklarheiten beim Ablauf der Hörgeräteanpassung und dem Antragsverfahren gibt, insbesondere, wenn ein Antrag zur vollständigen Kostenübernahme gestellt wird. Hierzu wird auf den nachfolgenden Artikel „Welche Auswirkungen…“ verwiesen. Dabei kommt es nicht zuletzt auf das Engagement und Durchhaltevermögen der Betroffenen an. Es ist gar nicht so einfach, den rechtlich richtigen Weg zu gehen und „Fallstricke“ der Kostenträger zu vermeiden.

Der Dank gilt Stephan Wilke, den Schriftdolmetschern sowie den Helfern im Hintergrund, die immer dafür sorgten, dass bei 30° ausreichend kühle Getränke bereit standen.