Freifahrtenregelung für Menschen mit Behinderung muss erhalten bleiben

26. November 2009 Netzwerk, Wissenswertes2 Minutes

Die Landesregierung von Baden-Württemberg plant mit einer Initiative über den Bundesrat die kostenlose Nutzung für Menschen mit Behinderungen von Bus und Bahn abzuschaffen. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. fordert, dass die Freifahrtenregelung in der jetzigen Form unangetastet bleibt.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg, geführt durch eine CDU/FDP-Koalition, prüft, ob auf die Freifahrtenregelung verzichtet werden kann. Sie möchte erreichen, dass die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn abgeschafft wird. Die Sozialministerin, Monika Stolz, ist dabei zu klären, ob auf Bundesratsebene eine Mehrheit organisiert werden kann, den schwerbehinderten Menschen die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr zu streichen oder zu reduzieren. Von diesem Vorhaben wären auch Menschen mit einer Hörschädigung betroffen.

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. kann sich dem Ansinnen der Landesregierung von Baden- Württemberg nicht anschließen. Er sieht hier die Grundsätze der UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen und des Sozialgesetzbuches IX verletzt. Beide Rechtsgrundsätze verpflichten die Bundesrepublik Deutschland darin, dass sie Chancengleichheit und Barrierefreiheit in Punkto Mobilität leisten müssen. Die gegenwärtige Infrastruktur im Öffentlichen Personennahverkehr lässt dies nicht zu. Die Sozialministerin des Landes Baden-Württemberg sollte sich überlegen, wie wird Mobilität als Grundbedürfnis gewährt, dass eine gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird. Diese Antwort ist sie uns im Detail schuldig geblieben.

Wir fordern die übrigen Bundesländer und die Bundesregierung auf, den Rechtsgrundsätzen des SGB IX und der UN-Menschenrechtskonvention Folge zu leisten und das Ansinnen der Landesregierung von Baden-Württemberg abzulehnen.

Berlin, 26. November 2009