Frühlingstreffen am 02. April 2017

23. April 2017 BdS-Verein, Netzwerk4 Minutes

Ines Helke vom Team DialogWIR informierte am 02. April 2017 über die Themen „UN-Behindertenrechtskonvention, Behindertengleichstellungsgesetz  und Bundesteilhabegesetz“.

Bevor Ines mit ihrem Vortrag startete, konnten sich die Gäste – auch dank der tatkräftigen Unterstützung durch Sylvia Petersen und Klaus Mourgues – bei selbstgemachtem Apfelkuchen und Kaffee sowie Tee gemütlich unterhalten.

Zu Beginn des Vortrages stellte die Referentin die wichtigsten chronologischen Ereignisse  zur  UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zusammen. 2011 startete der Nationale Aktionsplan zur UN -BRK, an dessen Erarbeitung sich Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen aktiv beteiligten. Wichtiges Kriterium waren zwölf Handlungsfelder, über die der Aktionsplan die Vorgaben der UN-BRK erfüllen musste. Auch der BdS e.V. arbeitete über die Arbeitsgruppe UN-BRK kräftig der Ausarbeitung des Hamburger Landesaktionsplanes mit. In den BdS Aktuell-Ausgaben vom Mai und Juni 2011 wurde ausführlich darüber berichtet. Das im Jahr 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist unter Berücksichtigung der UN-BRK weiterentwickelt und an gesellschaftliche und technische Entwicklungen angepasst und 2016 novelliert worden. Mit den Neuregelungen wurde der Behinderungsbegriff an die Vorgaben der UN-BRK angepasst, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Barrierefreiheit in den Bereichen Bauen und Informationstechnik der öffentlichen Verwaltung des Bundes weiter verbessert.

Darüber hinaus wurde die finanzielle Förderung der Partizipation im BGG verankert. Diese soll Verbänden von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, eine aktive Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten im Sinne der UN-BRK ermöglichen.

Das Bundesteilhabegesetz startete Anfang des Jahres und regelt insbesondere die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeits- und (sozial)gesellschaftlichen Leben. Die Eingliederungshilfe wurde neu geregelt und richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen. Die Einkommensgrenzen für die finanziellen Unterstützungen wurden

Bis zur Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes waren die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Eingliederungshilfe umstritten. Der Bundestag ist dem ursprünglichen Entwurf, das den Bezug  von  Eingliederungshilfe  an  bestimmten Kriterien (fünf von neun Lebensbereichen) knüpfen wollte, aufgrund von massivem Protest der Behindertenverbände, darunter auch der Deutsche Schwerhörigenbund und der Deutsche Gehörlosenbund, nicht gefolgt. Es bleibt zunächst bis 2022 beim bisherigen Recht. Neue Kriterien sollen erst erprobt werden, bis sie in einem neuen Gesetz für verbindlich erklärt werden.

Bis 2020 laufen Projektmodelle, die am Ende über die bis dahin gesammelten Erfahrungen zu weiteren Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz führen sollen. Nachlesen lassen sich die umfangreichen Informationen auf den Internetseiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.  Weiterhin  sei  auf  den „Schattenbericht“ vom NETZWERK ARTIKEL, Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V., hingewiesen.

Nach dem Vortrag konnten die Teilnehmer auf Karten ihr Feedback abgeben und sich bei herzhafter Tomatensuppe weiter austauschen. Es wurde z.B. auch ein Vortrag zum Thema „Persönliches Budget“ im BdS gewünscht. Bei Fragen zu diesem Thema können sich Betroffene/Interessierte außerdem an Jörg Winkler vom HörBIZ wenden.

Insgesamt war es eine aus unserer Sicht recht gelungene Veranstaltung und außerdem eine interessante Erfahrung, Vortrag und Austausch mit Kulinarischem zu

verbinden. Bleibt zu hoffen, dass die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden und das Bundesteilhabegesetz  auch die Belange der Hörgeschädigten berücksichtigt! Hier- für müssen wir uns weiterhin gemeinsam stark machen!

Frauke Braeschke für DialogWIR