Transparenz

Finanzielle Förderung

Der Bund der Schwerhörigen e.V. Hamburg ist als mildtätig anerkannt, zuletzt mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg vom 16.07.2019. Spenden oder Zuwendungen werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Der Bund der Schwerhörigen verpflichtet sich, finanzielle Zuschüsse der „Koordinierungsstelle Selbsthilfeförderung der GKV in Hamburg“ zweckgebunden gem. § 20h SGB V zu verwenden. Daneben verpflichtet sich der BdS e.V. Spenden/Sponsoren-Einnahmen über 300,00 Euro ab dem Jahr 2021 entsprechend den Leitlinien der BAG zu veröffentlichen.

Zwecks Transparenz über die von den Krankenkassen, –verbänden erhaltenen Mittel sowie Spenden/Sponsoren-Einnahmen über 300,00 Euro, finden Sie nachfolgend die erhaltenen Geldbeträge:

€ 17.000,00 bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

 

€ 17.000,00 bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

 

€ 15.000,00 bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

€ 970,00 bewilligt durch die DAK für einen Kommunikationskurs

€ 1.500,00 Spende von Carsten Ruhe, Beratungsbüro für Akustik

€ 500,00 Spende von Canada Life Assuranz

 

€ 635,00 bewilligt durch die Techniker KK für ein CI-Hörtraining

€ 808,00 bewilligt durch die BARMER für einen Kommunikationskurs

€ 13.500,00 bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

 

€ 12.000,00 bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

€ 780,00 bewilligt durch die DAK für einen Kommunikationskurs I

€ 1.000,00 bewilligt durch die DAK für einen Kommunikationskurs II (Fortsetzungskurs)

€ 6.000,00 bewilligt durch die DAK für die Erstellung einer neuen Webseite

€ 380,00 bewilligt durch die BARMER für einen Kurs „Lautsprachbegleitender Gebärdenkurs (LBG) für Hörgeschädigte und ihr soziales Umfeld“

€ 615,15 bewilligt duch die BARMER für das Projekt „Barrierefreies Kino mit Greta App“

€ 940,00 bewilligt durch die Techniker Krankenkasse für ein Kommunikationstraining

 

€ 12.000,00 bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

€ 1.160,00 bewilligt durch die BARMER für einen Kommunikationskurs und Absehkurs

€ 670,00 bewilligt durch die Techniker KK für ein Hörtraining für Cochlea-Implant Träger

 

 

€ 12.000,00 bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

 

 

€ 12.000,00 bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

Des Weiteren werden verschiedene Vorhaben und Projekte des Bund der Schwerhörigen e.V. Hamburg wie z.B. die Beratungsstelle u.a. von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration sowie vom Bezirksamt Hamburg-Nord gefördert.