• Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Kurse
  • Verein
    • Wer wir sind
    • Gruppen
      • Feierabendgruppe
      • Besichtigungsgruppe
      • Treffpunkt
      • CI-Gruppe
      • Die Bildermacher
      • Frauentreff
      • Kreativgruppe
      • Malkreis
      • Selbsthilfegruppe
      • Spieleabend
      • Zwischenstation
      • Jugendgruppe
      • SHG Eltern
      • HSSV – Hamburger Schwerhörigen Sportverein e.V. v. 1977
      • Kaffeegenuss
      • Klönschnack
      • Kochgruppe
    • Vereinszeitschrift bds-aktuell
    • Mitgliedschaft
    • Vorstand/Mitarbeiter
    • Chronik des Vereins
    • Transparenz
  • Wissenswertes
    • Schwerhörigkeit
    • Untertitel
    • Telefon- & Induktionspule
    • Höranlagen
    • Hörtest
    • Psychologische Begleitung – Coaching
    • Links
    • Adressen
  • Beratung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Barrierefreie Webseite

Schwerhörigkeit

StartseiteWissenswertesSchwerhörigkeit

Schwerhörigkeit – Ertaubung?

Die Welt der Hörgeschädigten ist sehr vielfältig. Grundsätzlich unterscheidet man die Gehörlosen von den Schwerhörigen und Ertaubten. Die von Geburt an oder seit dem frühen Kindesalter Gehörlosen sind grundsätzlich von der Kommunikation über die Lautsprache ausgeschlossen und bilden eine eigene Kultur mit der Gebärdensprache als Muttersprache.

Die Schwerhörigen und Ertaubten, die der BdS vertritt und die das Hörberatungszentrum betreut, kommunizieren dagegen hauptsächlich über die Lautsprache. Man kann diese Gruppe zum einen nach dem Grad der Schwerhörigkeit aufteilen, also in die gering-, mittel-, hochgradigen und an Taubheit grenzenden Schwerhörigen und schließlich in die Gruppe der Ertaubten. Für die psychosoziale Lage der Betroffenen ist es nicht minder wichtig, wann die Beeinträchtigung des Gehörs eingetreten ist.

Es versteht sich von selbst, dass der Beratungsbedarf nach dem Grad der Hörschädigung und Zeitpunkt des Eintritts der Schädigung sehr unterschiedlich ist.

Bei einer leicht- und mittelgradigen Schwerhörigkeit ist ein Ausgleich des Hörverlustes mittels Hörgeräten in den meisten Situationen möglich. Weitere technische Hilfsmittel vermögen den Alltag zu erleichtern. Bei einer hochgradigen und an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit und erst recht bei einer Ertaubung ist die Ergänzung der Kommunikation mit Hörgeräten durch weitere Kommunikationshilfen notwendig.

Zu den Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte gehören:

  • Lippenabsehen
  • Sprachübertragungssysteme (FM-Anlagen)
  • Schriftliche Kommunikation
  • Fingeralphabet
  • Gebärdensprache (LBG/LUG, DGS)

Eine Hörschädigung bedeutet immer eine Beeinträchtigung der Kommunikation für den Betroffenen. Häufig treten im Zusammenhang mit der Kommunikationsstörung soziale Schwierigkeiten auf, zum Teil bewusst, zum Teil unbewusst für die Betroffenen.

Es gibt jedoch vielfältige Hilfen, die den Alltag von Hörgeschädigten erleichtern und die Beeinträchtigungen  minimieren können.

Ein besonderes Kennzeichen für Menschen mit einer Hörschädigung ist die Tatsache, dass es sehr lange dauert, bis Hilfe und Unterstützung in Anspruch genommen werden. Die Hörschädigung wird vor der Umwelt versteckt, und auf die besonderen Anforderungen insbesondere in der Kommunikation wird gar nicht oder nur begrenzt aufmerksam gemacht. Erst wenn der Leidensdruck zu groß ist und die Betroffenen die Probleme nicht mehr selbst lösen können, werden unsere Angebote in Anspruch genommen.

Suche

Termine und Veranstaltungen

  • 11.06.2022 14:00 - 18:00 Uhr

    Sommerfest
  • 30.06.2022 16:00 - 18:00 Uhr

    Rechtsberatung für Hörgeschädigte
  • 18.08.2022 16:00 - 18:00 Uhr

    Rechtsberatung für Hörgeschädigte

Termine unserer Gruppen

Übersicht aller Gruppentermine

HörBIZ

Bitte besuchen Sie uns auch auf den Seiten des Hörberatungs- und Informationszentrum.

www.hoerbiz.de

Spendenkonto

Bund der Schwerhörigen e.V.
Kontonummer: 1015213380
BLZ: 20050550
Hamburger Sparkasse

IBAN und BIC:
DE 27 2005 0550 1015 2133 80
HASPDEHHXXX

 

Impressum
Datenschutzerklärung
Wir werden gefördert von der Freien und Hansestadt Hamburg