Schwerhörige im Berufsleben – Inklusion?

30. August 2012 HörBIZ, Wissenswertes8 Minutes

In diesem Artikel wird auf  schwerhörige Menschen mit lautsprachlicher Orientierung und der Nutzung lautsprachbegleitender Gebärden zur Unterstützung einzelner Kommunikationssituationen eingegangen.

Das wichtigste Instrument zur Sicherstellung der lautsprachlichen Kommunikation sind  Hörhilfen wie Hörgeräte bzw. Cochlea-Implantate. Darüber hinaus gibt es technische (Höranlagen, FM-Anlagen, Lichtsignalanlagen)  und personelle Hilfen (z.B. Arbeitsassistenz, Schriftdolmetscher), die im Folgenden als „Assistenz“ bezeichnet werden.

Was ist Inklusion im Berufsleben?

Der Begriff „Inklusion“, „inklusive Gesellschaft“ steht im engen Zusammenhang mit der  UN-Behindertenrechtskonvention. Danach haben Menschen mit Behinderungen …“das gleiche Recht auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“ „Des Weiteren ist sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden.“ (Art. 27) Zugleich wird gefordert, …“sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern; Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen sowie das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.“ (Art. 8)

Wie können anhand der UN-BRK die Situationen verändert werden, so dass die schwerhörigen Menschen inklusiv leben und arbeiten können? Zum größten Teil sind diese Maßnahmen sofort umsetzbar.

 1.    Zu Beginn stehen die Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung

Durch Aktivitäten zum Thema Schwerhörigkeit werden Arbeitgeber und Kollegen über die Schwerhörigkeit des Arbeitnehmers informiert. Die Hintergründe zu Anforderungen an die Kommunikation, zur Nutzung von Assistenz werden transparent gestaltet.

Im sozialen Miteinander werden die individuellen Kommunikationsbedürfnisse  von Schwerhörigen und Ertaubten beachtet. Hierzu gehören z.B. Kommunikationsregeln, „Hörpausen“;  bei Bedarf steht eine Assistenz zur Verfügung.

2.    technische und räumliche Ausstattung

Jeder schwerhörige und ertaubte Mensch hat das Recht auf die für ihn notwendige und optimale Hörgeräte-(CI-) Versorgung, unabhängig von Alter, Hörstatus, Lebenssituation und finanziellen Mitteln. Für die Finanzierung ist ein Kostenträger zuständig und die Entscheidung erfolgt zeitnah in einer festzulegenden Frist. Wenn aufgrund einer kommunikativen Anforderung, z.B. bei Berufstätigkeit, eine höherwertige HG-Versorgung notwendig ist, so ist auch diese von dem Kostenträger zu finanzieren. Er erhält die technische Ausstattung, die er am Arbeitsplatz benötigt, auch hier ist ein Kostenträger zuständig.

Die Räume, die von Schwerhörigen und Ertaubten genutzt werden (Büro, Kantine, Konferenzraum) sind schwerhörigengerecht gestaltet (gut beleuchtet, schallgedämpft, technische Alarmsignale, wie Rauchmelder, sind in der gesamten Einrichtung für Schwerhörige und Ertaubte visuell wahrnehmbar auszustatten, bei Bedarf Konferenzanlage mit Induktion).

3. personelle Assistenz

Für Betriebsversammlungen, Teamsitzungen etc. werden Schriftdolmetscher zur Verfügung gestellt.

4. Aus- und Weiterbildung

Die für die Weiterqualifikation notwendige Assistenz wird unkompliziert zur Verfügung gestellt. Die Weiterbildungsträger sind in der Lage, die notwendige Unterstützung eigenverantwortlich gemäß dem Bedarf bereitzustellen. Sie haben Kenntnisse zu der Beeinträchtigung „Schwerhörig“ und im Umgang mit dieser.

Wie könnte dieser Umgestaltungsprozess bei den drei Beispielen gestaltet werden? Auch wenn dies zum Teil recht visionär und unrealistisch erscheint, sind diese Maßnahmen größtenteils sofort umsetzbar.

Frau M., ist als erstes mit Hörgeräten zu versorgen, die ihren Hörbedürfnissen und Kommunikationsanforderungen entsprechen und die Schwerhörigkeit möglichst ausgleichen. Zur Verbesserung der Sprachverständlichkeit ist eine FM-Anlage erforderlich. Auch ist ein Telefonverstärker oder ein spezielles Schwerhörigentelefon anzubieten, mit dem es Frau M. möglich ist zu telefonieren. Vor jeder Teamsitzung  weist Frau M. auf die Nutzung der FM-Anlage hin, die sie ihrem Team bereits in der Testphase ausführlich erklärt hat. Neu eingeführt wurde bei der Teamsitzung zu Beginn ein 20-minütiger Block, in dem jeder von sich erzählen kann, Frau M. nutzt dies, um die vielen Facetten  von Schwerhörigkeit den Kollegen näherzubringen. Mit der neuen technischen Ausstattung, die von einem Kostenträger zeitnah finanziert wurde, und der Sensibilisierung der Kollegen, ist Frau M. „aufgetaut“ und nimmt so am sozialen Miteinander im Team teil.

Herr L. sucht eine Beratungsstelle für Schwerhörige auf, lässt sich zur Hörgeräteanpassung und zu weiteren technischen Hilfen beraten. Unmittelbar nach der Beratung beginnt er, Hörgeräte und  technische Hilfsmittel zu testen. Zum ersten Mal seit vielen Jahren kann er dem Pausengespräch der Kollegen folgen. Auch holt er sich Unterstützung von einer Institution, die schwerhörigen Berufstätigen bei der Information und Sensibilisierung von Kollegen behilflich ist. Nachdem auch das Büro durch bauliche Maßnahmen den akustischen Bedürfnissen von Herrn L. angepasst wurde und eine Entscheidung für die Hörgeräte und technischen Hilfen getroffen worden ist, spürt Herr L., dass er nun selbstbewusster mit seiner Schwerhörigkeit umgehen kann, was sich positiv auf das Verhältnis zu seinen KollegInnen auswirkt.  Herr L. muss seine Schwerhörigkeit nicht mehr verstecken, stattdessen geben die Kollegen gar eine positive Rückmeldung, da mit der Nutzung der FM-Anlagen auch die Teamsitzungen wesentlich strukturierter und entspannter ablaufen.

Frau G., die Laborantin mit dem CI, hat eine 4-wöchige Reha in einer speziellen Klinik für CI-Träger durchgeführt. Sie hat dort  ein intensives Hör- und Kommunikationtstraining absolviert. Auch kommt sie selbstbewusster zurück. In einem gemeinsamen Prozess, an dem das gesamte Team beteiligt ist, werden nun die Arbeitsaufgaben neu eingeteilt, Frau G. ist nun auch im Team tätig. Um das Fachwissen zu erlangen, das sie zur Bewältigung ihrer  neuen Arbeitsaufgaben benötigt, nimmt sie an einer Weiterbildung teil, hier wird sie von Schriftdolmetschern unterstützt. Des Weiteren erhält sie ähnlich wie Frau M. und Herr L. die notwendige technische Ausstattung, wie FM-Anlage und Telefon.

Inklusion, ja, auf jeden Fall. Auch für Schwerhörige.

Es wurde sichtbar, dass einige Voraussetzungen bereits zeitnah umsetzbar sind, wie z.B. die Ausstattung mit  technischen Hilfen, aber auch die Bewusstseinsbildung im sozialen/ beruflichen Umfeld. Voraussetzung ist hierfür, dass schwerhörige Menschen im Berufsleben ihre Schwerhörigkeit nicht verstecken, sondern diese thematisieren und dass ALLE Beteiligten in die Sensibilisierung einbezogen werden. Auch muss der Schwerhörige wahrnehmen können, dass Schwerhörigkeit kein „Makel“ ist, sondern dass sie zu seiner Persönlichkeit gehört. Ziel der inklusiven Gesellschaft für schwerhörige Menschen ist die vollkommene Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben und dass keine Barrieren, Ausgrenzungen und Benachteiligungen auftreten.

Diesen Weg, hin zu einer inklusiven Gesellschaft und der Verwirklichung der Visionen, müssen wir gemeinsam gehen, dies können nicht Einzelne allein schaffen. Beteiligen Sie sich an diesem Weg, reden Sie über Ihre Schwerhörigkeit, verbessern Sie die Lebenssituation von sich und anderen Schwerhörigen.

Bettina Grundmann