Der neue Rundfunkbeitrag

28. März 2012 HörBIZ, Wissenswertes2 Minutes

Ab dem 01.01.2013 gilt der neue Rundfunkstaatsvertrag und somit auch die neuen Rundfunkgebühren.

Hier das Wichtigste im Überblick:

Warum ist der neue Rundfunkbeitrag nötig?

Der neue Rundfunkbeitrag ist ein zeitgemäßer Schritt, denn zwischen Gerätearten zu unterscheiden, wird immer schwieriger: Wer Informationen oder Unterhaltung sucht, kann Fernsehen auf dem PC schauen oder Radio mit dem Smartphone hören.

Der neue Rundfunkbeitrag deckt die Programm- und Gerätevielfalt ab – er umfasst Programmangebote per TV, Radio, Computer und Smartphone. Dank des neuen Finanzierungsmodells kann in Zukunft darauf verzichtet werden zu bestimmen, was als Empfangsgerät gilt. Außerdem spielt es keine Rolle mehr, wie viele Geräte vorhanden sind.

Das bisherige Gebührenmodell hat seinen Ursprung in den 1950er-Jahren: Wer mit seinem Radio angemeldet war, zahlte eine Grundgebühr – nur wer einen Fernseher hatte, zahlte eine Fernsehgebühr.

Der Rundfunkbeitrag stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein neues Fundament, das auch in Zukunft trägt. Das Modell basiert auf dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Was deckt der neue Rundfunkbeitrag ab?

Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Bewohner einer Wohnung sowie ihre privat genutzten Kraftfahrzeuge. Mit dem Beitrag ist auch die private Nutzung aller Rundfunkangebote am Arbeitsplatz abgedeckt. Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Beitrag zu zahlen.

Menschen mit Behinderung

ARD, ZDF und Deutschlandradio bauen ab 2013 den barrierefreien Zugang zu ihren Programmen weiter aus. Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des Programms und profitieren von dem erweiterten barrierefreien Angebot. Es gelten folgende Regelungen:

  • Menschen, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen künftig ein Drittel des Beitrags – pro Monat 5,99 Euro.
  • Menschen mit Behinderung sollten prüfen, ob sie bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, die eine komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtfertigen.
  • Taubblinde Menschen können – wie bisher auch – ganz von der Beitragspflicht befreit werden.

Personen, die bisher vom Rundfunkbeitrag befreit sind, müssen nichts unternehmen, sie werden angeschrieben (nach Auskunft der Rundfunkbeitrag-Hotline und auf Anfrage über das Kontaktformular).