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Hinweise zur Hörgerätefinanzierung

StartseiteHoerbiz-Nachrichten Hinweise zur Hörgerätefinanzierung
Jun 20

Hinweise zur Hörgerätefinanzierung

In zahlreichen Fällen decken die neuen Festbeträge bei weitem nicht die Gesamtkosten ab, so dass auch weiterhin Anträge bei  den Krankenkassen zur Übernahme der Gesamtkosten notwendig sind.

Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) hat auf seiner Webseite zahlreiche Informationen zur Finanzierung der Gesamtkosten für Hörgeräte zusammengestellt: (externer) Link

Diese Infos erhalten Sie in Papierform auch in der Geschäftsstelle. Bei weiteren Fragen ist das Hörberatungszentrum gerne für Sie behilflich.

Neuer Ausweis kommt Neue Hilfsmittelrichtlinie – FM-Anlagen
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