Neues vom DSB
Finanzierung Rauchwarnmelder für Menschen mit Hörbehinderung ungeklärt!
Schwerhörige und ertaubte Menschen bzw. Gehörlose haben auf Grund ihrer Hörbehinderung nicht nur Kommunikationsprobleme, sondern können auch akustische Warnhinweise nicht ohne zusätzliche Hilfsmittel rechtzeitig bemerken.
Solche akustischen Warnsignale geben auch die von den Feuerwehren dringend empfohlenen Rauchwarnmelder ab, die in den Landesbauordnungen mehrerer Bundesländern bereits verpflichtend für alle Wohnungen vorgeschrieben sind. Dem Plädoyer (s. unten) für eine Kostenübernahme von Rauchwarnmeldern mit Rauchmeldesender für Hörbehinderte durch die gesetzlichen Krankenkassen kann man entnehmen, wie entsprechende Hilfsmittel für diese Personengruppe aufgebaut sein müssen und warum sie als Bestandteil der von den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzierenden Lichtsignalanlagen anzusehen sind.
Leider lehnen die Krankenkassen die Kostenübernahme für hörbehindertengerechte Rauchwarnmelde-Sender jedoch mit dem Hinweis ab, es handele sich nicht um Hilfsmittel im Sinne des SGB V sondern um Gebrauchs- bzw. Unfallverhütungsgegenstände.
Als besonders zynisch wird von den Betroffenen die Behauptung empfunden, dass die optische bzw. vibratorische Signalisierung des lebensrettenden Rauchalarms nicht den „elementaren Lebensbedürfnissen“ zuzurechnen sei.
Gemeinsamer Brief (PDF)
Plädoyer (PDF)
Quelle: Link zum DSB