Trickst die Krankenkasse uns aus?
Aus der Beratungsstelle: Nach einer Information des Bundesversicherungsamtes (BVA) und vielen Aussagen unserer Ratsuchenden versuchen immer mehr Krankenkassen bei Widersprüchen der Versicherten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches zu umgehen. Es gebe „grundsätzliche verfahrensrechtliche Mängel in der Bearbeitung“, so das BVA.
So berichten uns auch Ratsuchende, dass sie von Krankenkassen angerufen werden und gefragt werden, ob sie nicht den Widerspruch zurücknehmen wollen. Hier werden insbesondere ältere Personen verunsichert und fühlen sich eingeschüchtert.
Sie sollten sich hier nicht einschüchtern lassen, denn solche Anrufe ohne relevanten Anlass sind nicht zulässig. Es wird häufig auch der Eindruck von den Kassen erweckt, dass Widersprüche keine Aussicht auf Erfolg hätten. Bestehen sie auf einer schriftlichen Mitteilung, welche auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Nur so haben sie die Möglichkeit, weiter juristisch gegen den Bescheid vorzugehen.
P. Drews