Transparenz

Finanzielle Förderung

Der Bund der Schwerhörigen e.V. Hamburg ist als mildtätig anerkannt, zuletzt mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg vom 5. Mai 2023. Spenden oder Zuwendungen werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Der Bund der Schwerhörigen verpflichtet sich, finanzielle Zuschüsse der „Koordinierungsstelle Selbsthilfeförderung der GKV in Hamburg“ zweckgebunden gem. § 20h SGB V zu verwenden. Daneben verpflichtet sich der BdS e.V. Spenden/Sponsoren-Einnahmen über 300,00 Euro ab dem Jahr 2021 entsprechend den Leitlinien der BAG zu veröffentlichen.

Zwecks Transparenz über die von den Krankenkassen, –verbänden erhaltenen Mittel sowie Spenden/Sponsoren-Einnahmen über 300,00 Euro, finden Sie nachfolgend die erhaltenen Geldbeträge:

1.700,00 EUR bewilligt durch das Bezirksamt Hamburg-Nord für offene Seniorinnen- und Seniorenarbeit

23.000,00 EUR bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

31.315,32 EUR bewilligt von der Techniker Krankenkasse für die Erstellung einer barrierefreien Website

1.700,00 EUR bewilligt durch das Bezirksamt Hamburg-Nord für offene Seniorinnen- und Seniorenarbeit

20.000,00 EUR bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

17.000,00 EUR bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

 

17.000,00 EUR bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

 

15.000,00 EUR bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

970,00 EUR bewilligt durch die DAK für einen Kommunikationskurs

1.500,00 EUR Spende von Carsten Ruhe, Beratungsbüro für Akustik

500,00 EUR Spende von Canada Life Assuranz

 

635,00 EUR bewilligt durch die Techniker KK für ein CI-Hörtraining

808,00 EUR bewilligt durch die BARMER für einen Kommunikationskurs

13.500,00 EUR bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

 

12.000,00 EUR bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

780,00 EUR bewilligt durch die DAK für einen Kommunikationskurs I

1.000,00 EUR bewilligt durch die DAK für einen Kommunikationskurs II (Fortsetzungskurs)

6.000,00 EUR bewilligt durch die DAK für die Erstellung einer neuen Webseite

380,00 EUR bewilligt durch die BARMER für einen Kurs „Lautsprachbegleitender Gebärdenkurs (LBG) für Hörgeschädigte und ihr soziales Umfeld“

615,15 EUR bewilligt duch die BARMER für das Projekt „Barrierefreies Kino mit Greta App“

940,00 EUR bewilligt durch die Techniker Krankenkasse für ein Kommunikationstraining

 

12.000,00 EUR bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

1.160,00 EUR bewilligt durch die BARMER für einen Kommunikationskurs und Absehkurs

670,00 EUR bewilligt durch die Techniker KK für ein Hörtraining für Cochlea-Implant Träger

 

 

12.000,00 EUR bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

 

 

12.000,00 EUR bewilligt durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)

Des Weiteren werden verschiedene Vorhaben und Projekte des Bund der Schwerhörigen e.V. Hamburg wie z. B. die Beratungsstelle u. a. von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration sowie vom Bezirksamt Hamburg-Nord gefördert.

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