Der Gemeinsame Bundesausschuss – ein Gremium bestehend aus Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Patientenvertretern (u.a. der Deutsche Schwerhörigenbund) – hat nun eine Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie vorgelegt. Diese muss nun noch durch das Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden. Die Einführung der neue Hilfsmittel-Richtlinie ist zum Frühjahr 2012 geplant.
Neben der Richtlinie wurden auch die „Festbetragsgruppen für Hörhilfen“ neu gefasst. Änderungen gibt es hier bei an Taubheit grenzend Schwerhörigen ab 18 Jahre, also die Gruppe, die auch in dem Urteil des BSG vordergründig benannt wurde.
Für wen gilt der neue Festbetrag? Die Definition der an Taubheit grenzend Schwerhörigen erfolgt auf der Basis der WHO-Definition von 2001 (WHO – Weltgesundheitsorganisation).
Der Hörverlust wird aus den Mittelwert beim Tonaudiogramm bei 500Hz, 1000Hz, 2000Hz und 4000Hz ermittelt. Ist dieser Mittelwert größer als 81 dB, liegt eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vor und der neue Festbetrag ist anzuwenden.
Der neue Festbetrag für an Taubheit grenzend Schwerhörige beträgt 786,86€. Hinzu kommen die separaten Festbeträge wie z.B. für die Ohrpassstücke und die Reparaturkostenpauschale.
Hörgerät
Abschlag für 2.Hörgerät
421,28€
84,26€
786,86€
157,37€
Es ist eine minimale Erhöhung des Festbetrages, die in vielen Fällen nicht die Gesamtkosten für das Hörgerät abdecken werden. Somit wird in vielen Fällen auch weiterhin eine Zuzahlung notwendig sein wird.
In der nächsten Zeit wird es wohl spannend werden, wie sich dieses Thema weiterentwickelt, besonders in Hinblick auf folgende Fragen:
Weitere Informationen, wie z.B. die neuen Hilfsmittelrichtlinien und die ausführlichen Bestimmungen zu den neuen Festbeträgen sind hier erhältlich: